Grundlagen > Grundlagen > Den Ausweis, bitte! – Altersprüfung und Jugendschutzprogramme
Digitale Barrieren – Auf der schwarzen Liste
„Warnung! Inhalte nur für Erwachsene. Wenn Sie noch
nicht volljährig sind, verlassen Sie bitte diese Seite“ – so oder
ähnlich sieht die einzige Hürde aus, die vielen Erotik-Seiten im Netz
vorgeschaltet ist. Nur einen Mausklick weiter warten sexuelle
Ausschweifungen aller Art.
So leicht dürfen es sich Erotik-Anbieter in Deutschland nicht machen. Um Jugendlichen den – gewollten oder ungewollten – Zugriff auf ihre Inhalte so schwer wie möglich zu machen, müssen sie umfassende Schutzmaßnahmen umsetzen. Welche Vorkehrungen ein Anbieter treffen muss, ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder geregelt und richtet sich nach der Art der Inhalte, die angeboten werden. Das Gesetz unterscheidet zwischen
So leicht dürfen es sich Erotik-Anbieter in Deutschland nicht machen. Um Jugendlichen den – gewollten oder ungewollten – Zugriff auf ihre Inhalte so schwer wie möglich zu machen, müssen sie umfassende Schutzmaßnahmen umsetzen. Welche Vorkehrungen ein Anbieter treffen muss, ist im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder geregelt und richtet sich nach der Art der Inhalte, die angeboten werden. Das Gesetz unterscheidet zwischen
unerlaubten
Inhalten (Gewaltverherrlichung, Rassismus, Kinderpornografie sind kein
Fall für den Jugendschutz, sondern generell verboten),
jugendgefährdenden Inhalten wie z.B. harter Pornografie,
entwicklungsbeeinträchtigenden
Inhalten, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche
einer bestimmten Altersstufe nicht freigegeben sind.
Geschlossene Gesellschaft
Harte Pornografie darf nur innerhalb einer
„geschlossenen Benutzergruppe“ angeboten werden. Genau wie in einer
Erwachsenen-Videothek muss durch ein verlässliches Altersprüfsystem
garantiert sein, dass Minderjährige keinen „Zutritt“ zu der Gruppe
erhalten. Dies geschieht durch eine doppelte Prüfung:
Der Nutzer muss sich persönlich identifizieren, beispielsweise über das Postident-Verfahren, um seine Zugangsdaten zu erhalten.
Bei jedem Besuch der Seite muss sich der Nutzer mit seinen Zugangsdaten anmelden.
Ähnlich aufwendig gestaltet sich das Verfahren bei
entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Je nachdem, wie drastisch die
dargebotenen Inhalte sind, soll der Zugriff nur Jugendlichen ab der
entsprechenden Altersgruppe möglich sein. Der Anbieter hat zwei
Möglichkeiten, das zu gewährleisten:
Analog zu den Sendezeitregelungen im Fernsehen kann er dafür sorgen, dass seine Seiten nur zu bestimmten Zeiten verfügbar sind.
Mit
Hilfe intelligenter Jugendschutzfilter, so genannter
„Jugendschutzprogramme“, werden Inhalte geblockt, die für die
entsprechende Altersstufe ungeeignet sind.
Filter und Jugendschutzprogramme
Ein Jugendschutzprogramm ist in der Regel eine Software,
die Internet-Seiten anhand von bestimmten inhaltlichen Kriterien,
beispielsweise Nacktdarstellungen, Sprache oder Gewalttätigkeit
ausfiltert und damit den Nutzern gar nicht oder nur erschwert
zugänglich macht. Die Software muss entweder gesondert installiert
werden oder aber ist wie im Fall von Windows Vista im Betriebssystem
enthalten. Eltern können in den meisten Fällen auch gezielt bestimmte
Internet-Seiten sperren lassen und diese manuell auf die Filterliste
setzen.
Für Anbieter von Internet-Seiten gibt es zudem die Möglichkeit, die Angebote so zu kennzeichnen, dass bestimmte Filterprogramme die Internet-Seiten anzeigen oder eben nicht.
Um als anerkanntes Jugendschutzprogramm im Sinne des JMStV zu gelten, bedarf es einer Anerkennung durch die Kommission für Jugendmedienschutz.
Für Anbieter von Internet-Seiten gibt es zudem die Möglichkeit, die Angebote so zu kennzeichnen, dass bestimmte Filterprogramme die Internet-Seiten anzeigen oder eben nicht.
Um als anerkanntes Jugendschutzprogramm im Sinne des JMStV zu gelten, bedarf es einer Anerkennung durch die Kommission für Jugendmedienschutz.
Zusammenfassung
Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist geregelt, welche
Inhalte im Netz unerlaubt, welche als jugendgefährdend und welche als
entwicklungsbeeinträchtigend einzustufen sind. Außerdem schreibt das
Gesetz Anbietern von problematischen Web-Inhalten genau vor, welche
Vorkehrungen sie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu treffen
haben. Jugendgefährdende Inhalte dürfen nur in „geschlossenen
Benutzergruppen“ zugänglich sein. Bei beeinträchtigenden Inhalten
können Zeitgrenzen gesetzt oder Jugendschutzprogramme benutzt werden.
Weiterführende Informationen
FSM - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter
Auf den Webseiten der FSM finden sich viele Hintergrundinformationen zum Jugendschutz im Internet und ein Ratgeber zur sicheren Nutzung des Internets für Eltern und Kinder.
[ www.fsm.de | 06.02.2008 | 12:37 ]
Auf den Webseiten der FSM finden sich viele Hintergrundinformationen zum Jugendschutz im Internet und ein Ratgeber zur sicheren Nutzung des Internets für Eltern und Kinder.
[ www.fsm.de | 06.02.2008 | 12:37 ]
Family Online Safety Institute / ICRA
Die gemeinnützige Organisation engagiert sich für familienfreundliche Sicherheitslösungen für das Internet.
[ www.icra.org | 06.02.2008 | 12:38 ]
Die gemeinnützige Organisation engagiert sich für familienfreundliche Sicherheitslösungen für das Internet.
[ www.icra.org | 06.02.2008 | 12:38 ]
Windows Live OneCare Family Safety
Informationen zu Microsofts Windows Live OneCare Family Safety Programm. Hier kann auch die kostenlose Filtersoftware heruntergeladen werden.
[ fss.live.com | 06.02.2008 | 12:38 ]
Informationen zu Microsofts Windows Live OneCare Family Safety Programm. Hier kann auch die kostenlose Filtersoftware heruntergeladen werden.
[ fss.live.com | 06.02.2008 | 12:38 ]
FragFINN.de
Die Kinderinternetseite www.fragfinn.de wurde im Rahmen der Initiative „Ein Netz für Kinder “ geschaffen. Die Gesamtinitiative wird von der Bundesregierung, der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) sowie zahlreichen Unternehmen und Verbänden aus der Telekommunikations- und Medienwelt getragen.
[ www.fragfinn.de | 06.02.2008 | 12:39 ]
Die Kinderinternetseite www.fragfinn.de wurde im Rahmen der Initiative „Ein Netz für Kinder “ geschaffen. Die Gesamtinitiative wird von der Bundesregierung, der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) sowie zahlreichen Unternehmen und Verbänden aus der Telekommunikations- und Medienwelt getragen.
[ www.fragfinn.de | 06.02.2008 | 12:39 ]